Die Einkommenssteuer fällt für die Einkommen natürlicher Personen an.
Einkommen bezeichnet man Einkünfte aus den folgenden Einkunftsarten;
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohnsteuer)
- Einkünfte aus Kapialvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpackung
- Sonstige Einkünfte