Themen dieses Kurses

  • Mängelrüge


    • Lieferung mangelhafter Ware

      Von einem Mangel spricht man, wenn eine Ware die üblicheweise vorauszusetzende Eigenschaft nicht hat oder nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag angegeben ist.
      Vorgehensweise;
      1. Bestellung mit der Lieferung bzw. Lieferschein vergleichen
      2. Abhängig von der Art des Mangels ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen:
      Verbesserung (Nachlieferung oder Reparatur), Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung

    • Beispiel - Mängelrüge zu einer mangelhaften Lieferung bzw. Rechnung

    • Beispiel - Reklamation zu einer mangelhaften Rechnung

      Reklamation einer mangelhaften Rechnung- Ergebnis einer Gruppenarbeit