Themen dieses Kurses
- Mängelrüge
- Lieferung mangelhafter Ware
Lieferung mangelhafter Ware
Von einem Mangel spricht man, wenn eine Ware die üblicheweise vorauszusetzende Eigenschaft nicht hat oder nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag angegeben ist.Vorgehensweise;- Bestellung mit der Lieferung bzw. Lieferschein vergleichen
- Abhängig von der Art des Mangels ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen:
- Beispiel - Mängelrüge zu einer mangelhaften Lieferung bzw. Rechnung
Beispiel - Mängelrüge zu einer mangelhaften Lieferung bzw. Rechnung
- Beispiel - Reklamation zu einer mangelhaften Rechnung
Beispiel - Reklamation zu einer mangelhaften Rechnung
Reklamation einer mangelhaften Rechnung- Ergebnis einer Gruppenarbeit